Fliegerärztliche Standortinformation 05/2024

27 August 2024

Die Fliegerarztgruppe Neubiberg informiert:

 

Zum 01.10.2024 wird die Fliegerarztgruppe Neubiberg unter Führung des TaktLwG74 Neuburg an der Donau den Dienstbetrieb aufnehmen.

 

Für ALLE Soldatinnen und Soldaten, welche in eine fliegerische Verwendung (z.B. Luftfahrzeugführer, Flugführungsdienst, Flugsicherungskontrolldienst o.ä.) EINGEPLANT sind, wird ab Oktober somit die Fliegerarztgruppe für SÄMTLICHE medizinische Angelegenheiten zuständig sein.

 

Die Fliegerarztgruppe verbleibt in den bisherigen Räumlichkeiten im 1. OG von Gebäude 34.

 

Ab Oktober gelten für die Fliegerarztgruppe SEPARATE Öffnungs- und Behandlungszeiten:

 

 

Neukrank

Terminsprechstunde

Impfsprechstunde

Begutachtungen

 

 

 

 

 

Montag

07:30Uhr – 10:00Uhr

10:00Uhr – 12:00Uhr

 

13:00Uhr – 16:00Uhr

Dienstag

07:30Uhr – 10:00Uhr

10:00Uhr – 12:00Uhr

 

13:00Uhr – 16:00Uhr

Mittwoch

07:30Uhr – 10:00Uhr

10:00Uhr – 12:00Uhr

 

nachmittags für Org-Zeit geschlossen

Donnerstag

07:30Uhr – 10:00Uhr

10:00Uhr – 12:00Uhr

 

nachmittags für Org-Zeit geschlossen

Freitag

07:30Uhr – 10:00Uhr

10:00Uhr – 12:00Uhr

10:00Uhr – 12:00Uhr

 

 

Die Fliegerarztgruppe ist wie folgt erreichbar:

telefonisch:

                90-6217-5150 (FlugMedAss; StFw Menacher)

                90-6217-5151 (Fliegerarzt; OFArzt Will)

                               Einwahl zivil: 089-6004-

 

Mail:

                TaktLwG74StabNeubibergFliegerarzt@bundeswehr.org

Folgende grundlegende Org-Maßnahmen gelten ab Oktober:

  1. Vorstellung bei Fliegerarzt im Rahmen Sprechstunde nur mit Krankenmeldeschein (Empfang über GeZi des Fachbereiches)
  2. Vorstellung in der Impfsprechstunde nur mit Impfbuch, Krankenmeldeschein und „Wiederbestellblatt Impfmaßnahmen; Bw-5389“
    1. Impfsprechstunde wird als offene Sprechstunde, d.h. ohne Terminvergabe, durchgeführt
  3. Einplanungen zu Begutachtungen (z.B. WFV, FFÜ, JTAC o.ä.) nur mit Bw-3454, ausgestellt durch den Disziplinarvorgesetzten
    1. grundsätzlich ist gem. C2-800/0-2000-3 und A1-831/0-4008 der Disziplinarvorgesetzte für das rechtzeitige Einleiten der Begutachtungen zuständig
    2. ohne Vorlage eines durch DV ausgestellten Bw-3454 findet KEINE Einplanung in Untersuchungen statt
  4. weiterhin gelten alle grundsätzlich – auch durch das SanVersZ Neubiberg – herausgegebenen Hinweise und Merkblätter

Weitere Informationen folgen bedarfsorientiert!

 

Im Auftrag

Norbert Alois Menacher

Stabsfeldwebel und Kompaniefeldwebel i.V.

SanFw NotSan / FlMedAss / PEER