Nein. Als Soldat besitzen Sie nicht das Recht der freien Arztwahl. Ihr zuständiger Truppenzahnarzt entscheidet über die Art und den Umfang der utV.
Nein. Als Soldat besitzen Sie nicht das Recht der freien Arztwahl. Ihr zuständiger Truppenzahnarzt entscheidet über die Art und den Umfang der utV.