Die G-Karte unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, ist ein separater, verschlossener Teil der Personalakte und wird administrativ wie die Personalakte behandelt, geführt jedoch ausschließlich durch den zuständigen Truppenarzt/Sanitätspersonal.
Die G-Karte unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, ist ein separater, verschlossener Teil der Personalakte und wird administrativ wie die Personalakte behandelt, geführt jedoch ausschließlich durch den zuständigen Truppenarzt/Sanitätspersonal.