Die Impfung als intramuskuläre Injektion ist ohne Aufklärung durch einen Arzt und Einwilligung des Patienten juristisch eine Körperverletzung. Eine Impfung kann somit nur nach erfolgter Aufklärung und Einwilligung des Patienten erfolgen.
Alle neu zuversetzten Soldaten können im SanVersZ Neubiberg durch das Fachpersonal erst dann geimpft werden, wenn ein Truppenarzt des SanVersZ Neubiberg die Impfunterlagen zur Erhebung des individuellen Impfstatus gesichtet hat, er den Impfbedarf in der Folge festgelegt hat und der Patient die Impfaufklärungsbögen zu den entsprechenden Impfungen gelesen und hierfür unterschrieben hat.
Vorzulegende Unterlagen sind alle vorhandenen Impfausweise:
a) Impfausweis Bw: alt (weiß) und/oder neu gelb (international)
b) Impfausweis VOR Eintritt Bw: Kinderimpfausweis oder Internationaler Impfausweis.
Falls nicht mehr vorhanden, ist diesbezüglich eine dienstliche Erklärung vorzulegen.