Lagefortschreibung 8 vom Freitag, 05. Juni 2020

Kameradinnen und Kameraden,

wie bisher erhalten Sie ergänzend zu den früher erfolgten Informationen durch die Universitätsleitung die anliegende Lagefortschreibung zur eigenen Lagefeststellung, Entscheidungsfindung und weiteren Planung zur Kenntnis. Grundsätzlich behalten die vorangegangenen Informationen (https://www.unibw.de/milbereich/covid-19/lageinformation), vor allem die Aufträge weiterhin ihre Gültigkeit! Beachten Sie zudem die veröffentlichten Kasernenmitteilungen 1/2020 und 2/2020.

LAGE:
• Die Lage bleibt weiterhin ruhig und stabil. Momentan ist kein Angehöriger der UniBw M an COVID-19 erkrankt. Ein Angehöriger befindet sich momentan in häuslicher Isolation / Quarantäne.
• Der StudBer bleibt voraussichtlich bis zum Ende des Frühjahrstrimesters mit eingeschränkter Präsenzstärke (ca. 30%) einsatzfähig und stellt die Betreuung und den Betrieb durchgehend sicher.
• Angesichts der COVID-19-Pandemie besteht unverändert weiterhin der Katastrophenfall für den Freistaat Bayern. Dies kann zu Hilfeleistungsersuchen nach Artikel 35 GG führen. Der StudBer UniBw M stellt sich grundsätzlich weiterhin darauf ein, im Bedarfsfall zu unterstützen. Eine konkrete Unterstützungsleistung („Hilfeleistung CORONA“) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen.
• UniBw M stellt sich weiterhin darauf ein, die Bewachung der eigenen Liegenschaften und auf Anforderung auch weiterer Liegenschaften im OrgBer P zu unterstützen bzw. zu übernehmen.
• Die Außensportstätten/-anlagen sind weiterhin geöffnet. Sollten Sie gemeinsam mit anderen Personen Sport treiben, halten Sie unbedingt die Hygiene- und Abstandsregeln ein. Die Einhaltung dieser Einschränkungen gebietet der gesunde Menschenverstand. Beachten Sie auch die Informationen des Sportzentrums. Die „Indoor-Sportstätten“ bleiben bis auf weiteres gesperrt. Eine Öffnung unter strengen Auflagen ist derzeit zum Juli 2020 geplant.
• Am 10. Juni 2020, nachmittags, wird die diesjährige Leutnantsbeförderung in Form eines militärischen Appells NUR für Angehörige UniBw M innerhalb der Kaserne durchgeführt werden. Es herrscht Film- und Fotografierverbot! Beachten Sie die Absperrungen! Im Anschluss an den Beförderungsappell wird sich Frau Bundesministerin der Verteidigung von ca. 17:00 - 18:00 Uhr die Zeit nehmen, um mit Ihnen virtuell ins Gespräch zu kommen. Sie können an dem Webinar unter der folgenden URL teilnehmen:
https://unibw.zoom.us/j/98988906567?pwd=V01zQ2FlL0xXeE1tZzRtaUtMUTU0UT09

AUFTRAG:
• Führen Sie Ihren Auftrag „Studium“ weiter fort.
• Nehmen Sie an den für Sie persönlich festgelegten Prüfungen und Präsenzvorlesungen teil, auch wenn Sie auf eigenen Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind! Die vorsätzliche Nichtteilnahme an verpflichtenden Vorlesungen, Seminaren, Ausbildungen (z.B. mil. oder Sprachausbildung) oder Prüfungen (auch am Wochenende) stellt ein Dienstvergehen dar.
• Wenn Sie zu einem Wach- und/oder Sonderdienst eingeteilt sind, führen Sie diesen durch.
• Halten Sie unbedingt weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln ein, beachten Sie die Husten- und Niesetikette, vermeiden Sie das Händeschütteln, waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Befolgen Sie weiterhin die Anweisungen Ihrer Vorgesetzten bezüglich der Meldung im SanVZ bei grippeähnlichen Symptomen.
• Vermeiden Sie Ansammlungen von Menschen und halten Sie im Allgemeinen Abstand zu anderen Personen, besonders auch in den Betreuungseinrichtungen (Brandl, Casino, Mensa…achten Sie auf die Markierungen!) und beim Sport. Demnach sind alle Haus- und Grillveranstaltungen etc. in der Liegenschaft UniBw M weiterhin zu unterlassen.
• Vermeiden Sie möglichst die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
• Informieren Sie sich bei weiterem Bedarf über die „COVID-19 / Coronavirus Erkrankung“.


Gregor Schlemmer
Oberst

Lagefortschreibung 5 vom Mittwoch, 15. April 2020

Kameradinnen und Kameraden,

wie bisher erhalten Sie die anliegende Lagefortschreibung zur eigenen Lagefeststellung, Entscheidungsfindung und weiteren Planung zur Kenntnis. Grundsätzlich behalten die vorangegangenen Informationen, vor allem die Aufträge weiterhin ihre Gültigkeit!

LAGE:
• Die Lage ist weiterhin ruhig und stabil. Weiterhin sind drei Mitarbeiter der UniBw M an COVID-19 erkrankt, zwei Mitarbeiter sind inzwischen wieder genesen und zurück im Dienst. Alle drei erkrankten Personen stehen unter häuslicher Quarantäne außerhalb der UniBw M und es kam zu keinen Kontakten mit weiteren Angehörigen der UniBw M. Darüber hinaus befinden sich weiterhin drei begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne. Die diesbezüglichen Testergebnisse stehen noch aus.
• Ferner befinden sich immer noch einige Personen, die im Kontakt mit unbegründeten Verdachtsfällen gestanden oder ein Risikogebiet bereist haben und keine Symptome aufzeigen, präventiv in häuslicher Isolation / Quarantäne.
• Das Frühjahrstrimesters 2020 startet am 20. April 2020 „ONLINE“!
• Prüfungen finden bereits ab dem 27. April 2020 statt!
• Auf Antrag kann die Präsenzpflichtbefreiung zunächst bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert werden.
• Die Präsenzpflichtbefreiung befreit Sie nicht von der Prüfungsteilnahme.
• Der StudBer ist weiterhin mit eingeschränkter Präsenzstärke (ca. 25%) einsatzfähig und stellt die Betreuung und den Betrieb durchgehend sicher.
• Angesichts der COVID-19-Pandemie besteht weiterhin der Katastrophenfall für den Freistaat Bayern. Dies kann zu Hilfeleistungsersuchen nach Artikel 35 GG führen. Der StudBer UniBw M stellt sich grundsätzlich weiterhin darauf ein, im Bedarfsfall zu unterstützen. Eine konkrete Unterstützungsleistung („Hilfeleistung CORONA“) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen, da das Frühjahrstrimester 2020 am 20. April 2020 beginnen wird.


AUFTRAG:
• Führen Sie Ihren Hauptauftrag „Studium“ ab dem 20. April 2020 weiter fort.
• Nehmen Sie an den für Sie persönlich festgelegten Prüfungen teil, auch wenn Sie auf eigenen Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind!
• Halten Sie die bisher befohlenen Regeln und Vorgaben weiterhin ein!


Gregor Schlemmer
Oberst

Lagefortschreibung 3 vom Dienstag, 24. März 2020

Kameradinnen und Kameraden,

anliegende Lageentwicklung erhalten sie zur eigenen Lagefeststellung, Entscheidungsfindung und weiteren Planung zur Kenntnis:

LAGE:
• Die Lage ist ruhig und stabil. Zwischenzeitlich sind zwei Mitarbeiter der UniBw M an COVID-19 erkrankt. Beide Personen stehen unter häuslicher Quarantäne außerhalb der UniBw M und es kam zu keinen Kontakten mit weiteren Angehörigen der UniBw M.
Darüber hinaus befindet sich noch ein begründeter Verdachtsfall außerhalb der Liegenschaft in häuslicher Quarantäne.
• Ferner befinden sich weiterhin einige Personen, die im Kontakt mit unbegründeten Verdachtsfällen gestanden oder ein Risikogebiet bereist haben und keine Symptome aufzeigen, präventiv in häuslicher Isolation / Quarantäne.
• Alle Studierenden befinden sich momentan im Selbststudium. Rechnen Sie mit einem Start des Frühjahrstrimesters 2020 am 20. April 2020.
• Der StudBer ist mit eingeschränkter Präsenzstärke voll einsatzfähig und stellt die Betreuung und den Betrieb durchgehend sicher.
• Angesichts der COVID-19-Pandemie besteht weiterhin der Katastrophenfall für den Freistaat Bayern. Dies kann zu Hilfeleistungsersuchen nach Artikel 35 GG führen. Der StudBer UniBw M hält Personal vor und stellt sich darauf ein, im Bedarfsfall zu unterstützen.
Darüber hinaus stellt sich UniBw M darauf ein, die Bewachung der eigenen Liegenschaften und auf Anforderung auch weiterer Liegenschaften im OrgBer P zu unterstützen bzw. zu übernehmen.
• Die Betreuungseinrichtung „Uni-Casino“ ist bis auf Weiteres geschlossen. „Fa. Brandl“ steht mit eingeschränkten Öffnungszeiten und eingeschränktem Angebot weiterhin zur Verfügung.
• Das Verpflegungsamt stellt in der Mensa die Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung unter verschärften Hygieneregeln und mit minimalem Personalansatz weiterhin sicher.
• Ab dem 25. März 2020 erfolgt die Ein- und Ausfahrt zur Liegenschaft ausschließlich über die Hauptwache. Der Zugang zur Liegenschaft über die Personendrehkreuze mittels Chipkarte ist hiervon nicht beeinträchtigt.

AUFTRAG:
• StudFBer stellen Wach- und Sicherungszüge einsatzbereit (NTM 24 Std) wie folgt bereit:
FB A, B, C, D, AERO: je ein „Wachzug“ Stärke 1 / 3 / 27 // 31; Gesamtstärke 155 Soldatinnen und Soldaten
Zur schnellen Hilfeleistung („Helfende Hände“) halten die Fachbereiche weiteres Personal in Zugstärke (1/3/27//31, NTM 24 Std) wie folgt bereit: FB A: 4, FB B: 3, FB C: 5, FB D: 4, insgesamt 496 Soldatinnen und Soldaten
Die jeweils eingeteilten Soldatinnen und Soldaten werden durch die Fachbereiche informiert.
• Führen Sie Ihren persönlichen Auftrag „Selbststudium“ weiter fort, um bei Rückkehr zum akademischen Normalbetrieb ohne Zeitverlust studier- und prüfungsfähig zu sein.
• Wenn Sie zu einem Wach- und/oder Sonderdienst eingeteilt sind, führen Sie diesen durch.
• Stellen Sie sicher, dass Sie bei Alarmierung innerhalb von 24 Stunden dienst- und einsatzfähig zurück am Standort UniBw M sind. Bereiten Sie ihre persönliche Ausrüstung für den Einsatzfall vor und packen Sie nach Verpackungsplan (wird verteilt).
• Halten Sie die Regeln und Vorgaben ein!
• Beachten Sie weiterhin die Hygieneregeln, Husten- und Niesetikette, vermeiden Sie das Händeschütteln, waschen Sie sich regelmäßig die Hände und teilen Sie nicht ihr Shisha-Mundstück. Befolgen Sie weiterhin die Anweisungen Ihrer Vorgesetzten bezüglich der Meldung im SanVZ bei grippeähnlichen Symptomen oder Rückkehr aus einem Risikogebiet.
• Vermeiden Sie Ansammlungen von Menschen und halten Sie im Allgemeinen Abstand zu anderen Personen, besonders auch in den Betreuungseinrichtungen (Brandl, Casino, Mensa…achten Sie auf die Markierungen!) und beim Sport. Demnach sind alle Haus- und Grillveranstaltungen etc. in der Liegenschaft UniBw M zu unterlassen.
• Vermeiden Sie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.


Gregor Schlemmer

Oberst