Die studentische Vertretung im Senat
Bei der Hochschulwahl wird aus der Mitte aller fast 4000 wahlberechtigten Studierenden ein studentischer Vertreter in den Senat gewählt. Der studentische Vertreter im Senat ist automatisch beratendes Mitglied im Sprecherrat, dem Ausführungsorgan des Studentischen Konvents. Wendet Euch bei Fragen oder Problemen einfach an Euren studentischen Vertreter.
Aufgaben des Senates
Im Senat werden richtungsweisende Entscheidungen auf universitärer Ebene diskutiert und getroffen, wie beispielsweise Beschlussfassungen über Reformen und Stellungnahmen über Neuberufungen von Professuren. Der Senat berät die Universitätsleitung und hat ein Initiativrecht. Der Senat bringt dadurch neue Konzepte ein und trägt so zur reformorientierten Weiterentwicklung der Universität bei. Außerdem beschließt der Senat grundsätzlich die von der Universität der Bundeswehr München zu erlassenden Rechtsvorschriften.
Zusammensetzung des Senates
Neben dem einen studentischen Vertreter für alle Studierenden gehören dem Senat noch fünf Vertreter der Professorenschaft, die Gleichstellungsbeauftragten sowie je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Nichtwissenschaftlich Beschäftigen an. Außerdem sind die Mitglieder des Leitungsgremiums, allerdings nur mit beratender Stimme, im Senat vertreten.