Was ist Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Während der Elternzeit haben Sie die Möglichkeit, sich pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen zu lassen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Gut zu wissen:
- Die Regelungen zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes entsprechen denen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Elternzeit steht Ihnen zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht.
- Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.
- Befristete Arbeitsverhältnisse verlängern sich durch die Elternzeit nicht!
- Für Mehrlingsgeburten steht Ihnen mehr Elternzeit zur Verfügung.
Wie beantrage ich meine Elternzeit an der UniBw M?
Sie können Ihre Elternzeit ganz einfach bei Ihrer bzw. Ihrem Personalverantwortlichen spätestens 6-8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden. Natürlich sollte Ihre Führungskraft über Ihre Absicht, Elternzeit zu beanspruchen, so bald als möglich in Kenntnis gesetzt werden.
- Antrag für Tarifbeschäftigte
- Antrag für Soldatinnen und Soldaten
Ausführliche Informationen erhalten
- Tarifbeschäftigte im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und im Familienportal
- Beamtinnen und Beamte in der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes
- Soldatinnen in der Verordnung über die Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten