Wie vereinbare ich einen Beratungstermin?
Bitte nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten auf unserer Hauptseite. Wir melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag.
Wie läuft eine Beratung ab?
In einem ersten Gespräch geht es erst einmal darum, dass Sie Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen schildern, mit denen Sie in die Beratungsstelle kommen.
In der Beratung geht es zunächst meist um die Bewältigung einer aktuellen Problemlage. Dabei können wir Sie unterstützen, die Probleme genauer zu verstehen und mit Ihnen zusammen schrittweise Lösungswege erarbeiten und die Umsetzung, z. B in den (Uni-)Alltag, besprechen.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- durch Vermittlung von Informationen
- durch Unterstützung bei Konflikten und Krisen
- durch das Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ihrer aktuellen Situation und lebensgeschichtlichen Erfahrungen
- durch Unterstützung beim Erwerb von Fertigkeiten, mit deren Hilfe Sie aktiv auf eine Veränderung Ihrer Situation hinarbeiten können
- durch Begleitung bei Entscheidungsprozessen
- durch Reaktivierung von Ressourcen, um diese dann wieder mehr nutzen zu können
Beratung kann für Sie bedeuten, Entlastung zu erfahren, Distanz zu Schwierigkeiten zu gewinnen und Ihren Entscheidungs- und Handlungsspielraum zu vergrößern, Ihre Problemlösekompetenzen zu erweitern und den Umgang mit Krisen und Stress zu verbessern.
Sollte sich im Verlauf der Beratung herausstellen, dass Angebote anderer Stellen Ihrem Anliegen besser gerecht werden, geben wir Ihnen Informationen und Empfehlungen alternativer Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. ambulante Psychotherapie).
Wie sind die allgemeinen Rahmenbedingungen für Beratungsgespräche?
- Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB)
- Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis, d. h. niemand kann Sie verpflichten, die Beratungsstelle aufzusuchen
- Die Beratung ist kostenlos
- Die Beratung kann je nach Bedarf ein- oder mehrmalig genutzt werden
- Sie brauchen keine Überweisung oder ein anderes Formular
Bin ich mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig?
Sie können sich mit allen studienbezogenen, arbeitsbezogenen, persönlichen und/oder militärischen Problemen an uns wenden. Aber auch wenn es sich um etwas ganz anderes handelt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir können im Rahmen der Beratung klären, ob Ihr Anliegen bei uns richtig ist und Sie ggf. an geeignete Stellen verweisen.
Beispiele für mögliche Beratungsanlässe:
- Lern- und Arbeitsschwierigkeiten
- Überforderung
- Ängste
- Partnerschaftsprobleme
- Familiäre Konflikte
- Selbstwertproblematik
- Suchtprobleme
- Depressive Verstimmungen
- Schwierigkeiten mit Kameraden und/oder Kameradinnen, Lehrenden oder Vorgesetzten
Erfahren mein Vorgesetzter, das Sanitätszentrum oder andere von der Beratung?
Nein, denn nicht nur die Gespräche selbst, sondern bereits die Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (nach § 203 StGB).
Die Schweigepflicht gilt gegenüber sämtlichen Personen und Institutionen, also z. B. gegenüber von Vorgesetzten, dem Sanitätszentrum usw.
Die Schweigepflicht kann aufgehoben werden, falls Sie die Übermittlung von Informationen an Dritte (beispielsweise einen Arzt) wünschen. Dafür müssen Sie uns schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
Eingeschränkt wird diese Schweigepflicht nur durch eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung.
Was kann ich tun, wenn ich mich um jemanden sorge?
Drei Schritte, um jemanden zu helfen, dem es psychisch nicht gut geht:
1. Nachfragen
Sprechen Sie die Person direkt darauf an und gehen Sie von Ihrer eigenen Wahrnehmung aus: z. B. „Ich mache mir Sorgen um Dich, du wirkst in letzter Zeit sehr bedrückt“ „Geht es Dir nicht gut?“ Sie können die Person auch fragen, ob sie an Suizid denkt, sie brauchen keine Angst zu haben diese Frage zu stellen. Darüber zu sprechen kann Entlastung bringen. Fragen Sie deshalb direkt und unzweideutig nach.
2. Zuhören und dabeibleiben
Falls die angesprochene Person “Ja- es geht mir nicht gut“ sagt, oder vielleicht von Suizidgedanken spricht, hören Sie ihr einfach nur zu und erlauben sie der Person ihre Gefühle dazu auszudrücken. Nehmen Sie die Äußerungen ernst und versuchen Sie nicht, die Gedanken und Gefühle Ihres Gegenübers „schönzureden“ (z. B. „das wird schon wieder“). Sie können davon ausgehen, dass schon Ihre Aufmerksamkeit und Bereitschaft zuzuhören eine Hilfe sind.
Äußert Ihr Gegenüber Suizidgedanken, geraten Sie nicht in Panik, bleiben Sie ruhig und lassen Sie die Person nicht alleine. Bleiben Sie bei ihr oder finden Sie eine andere zuverlässige Person die bei ihr bleiben kann.
3. Hilfe holen
Motivieren Sie die Person, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bieten Sie Unterstützung an. Selbst wenn momentan keine lebensbedrohliche Situation vorliegt, könnte die Person aufgrund ihrer vorliegenden Probleme und belastenden Gefühle Unterstützung benötigen, z. B. die psychologische Beratungsstelle oder ein Ansprechpartner aus der >> Notfallliste auf unserer Website (Download-PDF). Wenn Lebensgefahr besteht, wählen Sie bitte die Notrufnummer 112.
Wo finden Sie uns?
Die psychologische Beratungsstelle befindet sich in Gebäude 38, Erdgeschoss, auf dem linken und rechten Flur. Die Beratungsstelle ist ausgeschildert. Siehe Lageplan unten auf der Seite.
Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte 48 Stunden im Voraus Bescheid, sodass wir diesen neu vergeben können. Wir bieten Ihnen gerne einen Alternativtermin an.