Kirche unter Soldaten
Die Militärseelsorge in der Bundeswehr ist der „vom Staat gewünschte und unterstütze und von den Kirchen geleistete Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung und der seelsorgerlichen Begleitung der Soldatinnen und Soldaten“ (ZDv A-2600/1).
Er umfasst die seelsorgerliche Begleitung im Inland ebenso wie im Einsatz, die Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts für die Streitkräfte und die Bereitstellung von geistlichen Angeboten für die Soldatinnen und Soldaten und ihren Familien. Alle Soldatinnen und Soldaten haben das Recht, an den Angeboten der Militärseelsorge teilzunehmen und werden dazu gemäß den geltenden Regelungen vom Dienst befreit. Einzelheiten sind in den Verträgen zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland bzw. dem Heiligen Stuhl und der Bundesrepublik Deutschland geregelt.